Et hätt noch emmer joot jejange…

Betriebshaftpflicht

Meistens stimmt dieser Satz aus dem kölschen Grundgesetz…aber eben doch nicht immer. Der Versicherungsschutz beinhaltet die Freistellung Ihres Unternehmens von  gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Außerdem umfasst er die Überprüfung,  inwieweit diese Ansprüche begründet sind und darüber hinaus die Abwehr unbegründeter Forderungen von dritter Seite. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind oder die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben. 

Ihre Vorteile

Umfangreiche Umweltschadendeckung

Absicherung Vorumsätze

Absicherung von Mietsachschäden

Absicherung Nachbesserungsbegleitschäden

Absicherung Mängelbeseitigungsnebenkosten




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