Meistens stimmt dieser Satz aus dem kölschen Grundgesetz…aber eben doch nicht immer. Der Versicherungsschutz beinhaltet die Freistellung Ihres Unternehmens von gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Außerdem umfasst er die Überprüfung, inwieweit diese Ansprüche begründet sind und darüber hinaus die Abwehr unbegründeter Forderungen von dritter Seite. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind oder die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.
Ihre Vorteile |
Umfangreiche Umweltschadendeckung |
Absicherung Vorumsätze |
Absicherung von Mietsachschäden |
Absicherung Nachbesserungsbegleitschäden |
Absicherung Mängelbeseitigungsnebenkosten |