Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Mit einer Kapitallebensversicherung haben Sie eine wirklich sichere Anlage. Da lohnt es sich zu rechnen.