Die Inhaberausfallversicherung ist eine gewerbliche Versicherung, unterscheidet sich jedoch von der Betriebsausfallversicherung. Kanzleiausfallversicherung, Praxisunterbrechungsversicherung, etc. sind andere Namen für die Betriebsausfallversicherung in Verbindung mit bestimmten Berufsgruppen. Die Ausfallversicherung für Betriebe und Unternehmen kann den Ausfall des Betriebes beziehungsweise des Unternehmens in Verbindung mit bestimmten Risiken absichern. Beispielsweise für Leitungswasserschäden, Einbruchsdiebstahl oder für einen Betriebsausfall aufgrund von Feuer.
Sie können mit einer Inhaberausfallversicherung auch für den Eigentümer der Unternehmung beziehungsweise des Betriebes das Unfallrisiko und das Krankheitsrisiko versichern. Besonders für "Einzelkämpfer" bzw. Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl ist es wichtig, den Ausfall des Betriebsinhabers durch eine Inhaberausfallversicherung finanziell abzufedern.
Sie können mit einer Inhaberausfallversicherung auch für den Eigentümer der Unternehmung beziehungsweise des Betriebes das Unfallrisiko und das Krankheitsrisiko versichern. Besonders für "Einzelkämpfer" bzw. Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl ist es wichtig, den Ausfall des Betriebsinhabers durch eine Inhaberausfallversicherung finanziell abzufedern.